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Villa in Loschwitz!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 6679
    Lage:01326 Dresden
    Stadtteil:Loschwitz
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 194 m²
    Gesamtfläche: ca. 194 m²
    Bezugstermin:nach Vereinbarung
    Nettokaltmiete/m²:13,00 €
    Nebenkosten:2,50 €
    Mietercourtage:Provision inklusive MwSt.: 2,38 Monatsmieten
    Zur Anmietung steht ein denkmalgeschütztes Sommerhaus des ehemaligen Dresdner Münzengraveurs Reinhardt Krüger.

    Die Fläche von ca. 194 m² verteilt sich über drei Etagen.

    Stellplätze können auf dem Grundstück angemietet werden, stehen aber auch ausreichend im öffentlichen Parkraum zur Verfügung. Der ruhige und grüne Stadtteil Loschwitz ist eines der exklusivsten Wohngebiete der sächsischen Landeshauptstadt Dresden. Vom 11. bis zum 19. Jahrhundert wurde hier Wein angebaut. Hochadel und Geldaristokratie entdeckten die reizvolle Landschaft in Loschwitz für sich und ließen sich an diesen Hängen Schlösser und Villen bauen. Dresden-Loschwitz bietet nicht nur die exklusive Hanglage, sondern auch Liebhaber der Ebene finden wonach sie suchen - z. B. in dem Streifen zwischen der Pillnitzer Landstraße und der Elbe. Wer schon mal beim Elbhangfest war, wird ihn kennen. Hier genießt man den Blick von der Ebene auf den Hang, den kurzen Weg zum Körnerplatz, zum Elberadweg und zur Elbe, zum Einkaufen, zu Ärzten und Apotheken, zum Kindergarten und zu Schulen - Qualität vom Feinsten.

    Ausstattung

    - Klimatisierung
    - Aufteilung und Ausstattung nach Mieterwunsch möglich
    - Stellplätze auf dem Grundstück Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage