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In Top-Lage mit ruhigem Hinterhof!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 7396
    Lage:01445 Radebeul
    Stadtteil:Radebeul
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 57 m²
    Gesamtfläche: ca. 57 m²
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:9,50 €
    Nebenkosten:2,80 €
    Zur Anmietung steht eine Büroeinheit in einem Geschäftshaus mitten in Radebeul. Die Fläche umfasst ca. 57 m². Radebeul grenzt im Süden und Osten direkt an die Landeshauptstadt Dresden (ca. 8 km). Radebeul zählt zu den wohlhabensten Gemeinden Deutschlands und verfügt über die höchste Kaufkraft im Osten der Bundesrepublik.

    In Radebeul herrscht die geringste Arbeitslosenquote von Sachsen. Es hat sich u. a. das Pharmaunternehmen Hexal niedergelassen. Außerdem hat die Teehaus GmbH hier ihren zweitgrößten Produktionsstandort der Teekanne-Gruppe. Weitere Industrie- und Gewerbebetriebe sind am Ort ansässig.

    In der Umgebung existiert eine sehr gute Infrastruktur. Schulen, Ämter und ein Postamt sind schnell erreichbar. Die Haltestelle der Straßenbahnlinie 4 liegt ca. fünf Minuten vom Objekt entfernt. Auch mit dem Auto gibt es hervorragende Verbindungen in die Stadt und überregional durch die schnelle Anbindung zur Autobahn 4 (Auffahrt Dresden-Neustadt ca. 2 km).

    Ausstattung

    • Einbauküche
    - zentral gelegen im ruhigen Hinterhaus
    - Fliesenboden
    - abgehangene Decke mit Bürobeleuchtung
    - Cat6-Datenverkabelung
    - getrennte Sanitäranlagen
    - Dusche
    - Lagerraum
    - begrünter Innenhof für entspannte Pausen
    - Fahrradstellplätze
    - barrierefreier Zugang Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

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