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Hohe Frequenz im Zentrum!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 6741
    Lage:01067 Dresden
    Stadtteil:Innere Altstadt
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 329 m²
    Gesamtfläche: ca. 329 m²
    Bezugstermin:nach Vereinbarung
    Nebenkosten:2,50 €
    Mietercourtage:Provision inklusive MwSt.: 1,19 Monatsmieten
    In einem denkmalgeschützen Wohn- und Geschäftshaus steht eine Büroeinheit von ca. 329 m² zur Anmietung frei.

    Die Fläche verteilt sich auf zwei Etagen. Neben ca. 200 m² Bürofläche im Erdgeschoss finden Sie im Untergeschoss die Sanitärbereiche sowie diverse Lagermöglichkeiten. Beide Etagen sind durch eine interne Treppe miteinander verbunden.

    Große Fensterfronten sorgen für freundliche und lichtdurchflutete Räume.

    Die Sanierung erfolgt in Abstimmung mit dem zukünftigen Mieter. Das Gebiet des Dresdner Neumarktes zwischen Kurländer Palais und Taschenbergpalais, Brühlscher Terrasse und Wilsdruffer Straße, war bis zu seiner Zerstörung 1945 ein geschlossenes Flächendenkmal bürgerlicher Barockbaukunst von europäischem Rang.

    Nach dem Wiederaufbau der Frauenkirche und der umliegenden Quartiere erstrahlt der Neumarkt wieder in seinem alten Glanz und erobert Europa erneut. Aus aller Welt kommen die Besucher, um die berühmten Bauten des sächsischen Hofes, z. B. Zwinger, Theaterplatz und natürlich den historischen Neumarkt zu sehen. In wenigen Minuten sind Sie am Postplatz und gelangen von da in alle Stadtteile Dresdens. Den Hauptbahnhof erreichen Sie mit der Straßenbahn in nur fünf Minuten.

    Ausstattung

    - große Fensterfronten
    - getrennte Sanitärbereiche
    - Ausbau nach Mieterwunsch
    - Untergeschoss als Lagermöglichkeit Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Büroflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage