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Mit Blick zum Altmarkt!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 6470
    Lage:01067 Dresden
    Stadtteil:Innere Altstadt
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 410 m²
    Gesamtfläche: ca. 410 m²
    Baujahr:1962
    Bezugstermin:ab sofort
    Nebenkosten:3,00 €
    Mietercourtage:Provision inklusive MwSt.: 1,19 Monatsmieten
    Zur Anmietung steht eine moderne Büroeinheit mit ca. 410 m².

    Die Fläche verteilt sich auf 123 m² im Erdgeschoss, 288 m² im Obergeschoss und optional ca. 91 m² Lagerfläche im Untergeschoss. Das Gebiet des Dresdner Neumarktes zwischen Kurländer Palais und Taschenbergpalais, Brühlscher Terrasse und Wilsdruffer Straße, war bis zu seiner Zerstörung 1945 ein geschlossenes Flächendenkmal bürgerlicher Barockbaukunst von europäischem Rang.

    Nach dem Wiederaufbau der Frauenkirche und der umliegenden Quartiere erstrahlt der Neumarkt wieder in seinem alten Glanz und erobert Europa erneut. Aus aller Welt kommen die Besucher, um die berühmten Bauten des sächsischen Hofes, z. B. Zwinger, Theaterplatz und natürlich den historischen Neumarkt zu sehen, In wenigen Minuten sind Sie am Postplatz und gelangen von da in alle Stadtteile Dresdens. Den Hauptbahnhof erreichen Sie mit der Straßenbahn in nur fünf Minuten.

    Ausstattung

    • Teppichboden
    • Lift
    - Fliesen/textiler Belag (nach Mieterwunsch änderbar)
    - direkter Zugang
    - Etagenverbindung über interne Treppe
    - getrennte Sanitärbereiche
    - Küchenanschluß
    - werbewirksame Lage Baujahr: 1962
    Befeuerung/Energieträger: Fernwärme

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage