Skip to main content

Mit Liebe zum Detail!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 4534
    Lage:01097 Dresden
    Stadtteil:Innere Neustadt
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 212 m²
    Gesamtfläche: ca. 212 m²
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:9,00 €
    Nebenkosten:2,00 €
    Zur Anmietung steht eine repräsentative Büroeinheit in einem Denkmalschutzobjekt. Die Räume sind mit viel Liebe zum Detail saniert worden und verfügen über eine gehobene Ausstattung.

    PKW-Stellplätze können in der hauseigenen Tiefgarage mit angemietet werden. Die Innere Neustadt liegt fast halbkreisförmig umschlossen in einem Elbbogen gegenüber der Inneren Altstadt. Vier Brücken verbinden den Stadtteil mit dem südlichen Ufer. Es ist ein innerstädtisches Viertel mit Gebäuden im barocken Stil und Gründerzeithäusern, aber auch Jugendstilvillen.

    Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind die Gastronomie und der Einzelhandel. Die Neustadt ist Knotenpunkt des innerstädtischen Verkehrs (Straßenbahn, Bus, S-Bahn). Am Neustädter Bahnhof, einer von zwei Fernbahnhöfen, hält der ICE.

    In wenigen Fußminuten erreichen Sie den Albertplatz, der Fokus fast aller wichtigen Straßen Dresdens ist. Die Straßenbahnen (11, 3, 7, 8, 6) fahren in alle Richtungen der Stadt. Über die B6 gelangen Sie schnell in Richtung Sächsische Schweiz oder Richtung Meißen.

    Ausstattung

    • Freiparkplatz
    • DV-Verkabelung
    - Parkett- bzw. Teppichboden
    - Beleuchtung
    - Stiltüren
    - Stuckdecken
    - Datenverkabelung Cat6 über Bodentanks
    - innenliegender Blendschutz
    - getrennte Sanitärbereiche
    - Teeküche
    - Lager- und Technikraum
    - Tiefgarage Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage