Außergewöhnlich Arbeiten!
Eckdaten
| Objekt-ID: | BPI 1509 |
| Lage: | 01067 Dresden |
| Stadtteil: | Altstadt |
| Immobilienart: | Bürofläche |
| Bürofläche: | ca. 574 m² |
| Gesamtfläche: | ca. 11513 m² |
| Baujahr: | 1917 |
| Bezugstermin: | ab sofort |
| Nettokaltmiete/m²: | 15,00 € |
| Nebenkosten: | 3,50 € |
Zur Anmietung steht eine repräsentative Büroeinheit, welche über eine gehobene Ausstattung verfügt. Ein besonderes Highlight ist der Blick auf den Zwinger. Die Dresdner Altstadt - mitten in der schönen Elbmetropole, wo Kultur, Erholung und Shopping nah beieinander liegen.
Das Objekt befindet sich in unmittelbarer Nähe vom Zwinger, Residenzschloss und Augustusbrücke, Hofkirche und Brühlsche Terrasse und der Semperoper inklusive Platzanlagen.
Die Altstadt reizt vor allem durch den Kontrast von Wohn- und Geschäftslage und kulturellen Zentrum. Viele Sehenswürdigkeiten und Restaurants befinden sich im Umfeld des Geschäftshauses, welches trotz der zentralen Lage auch ruhig gelegene Gewerberäume bietet.
Die Hauptverkehrsknotenpunkte bilden der Hauptbahnhof und der Postplatz. Die Haltestellen der Straßenbahnen 1, 2, 4, 8, 9,10 ,11 und 12 und der Buslinien 75,82 und 94 sind fußläufig sehr schnell zu erreichen und führen in alle Richtungen der Stadt Dresden.
Diverse Einkaufsmöglichkeiten sowie Ärzte und Behörden befinden sich in unmittelbarer Entfernung.
Ausstattung
- 3,5 m Deckenhöhe für angenehmes Raumklima
- hochwertige Akustikdecke
- individuelle Arbeitsplatzbeleuchtung
- Datenverkabelung Cat7 über Bodentanks
- strapazierfähiger Bodenbelag
- klimatisierter Serverraum
- innenliegender Sonnenschutz
- getrennte WC´s/Dusche möglich
- funktionale Einbauküche
- moderner Personenaufzug (barrierefreier Zugang) Baujahr: 1917
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihr Ansprechpartner: Falk Protze
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.








