Altmarkt-Karree! BEATE PROTZE IMMOBILIEN
Eckdaten
| Objekt-ID: | BPI 7434 |
| Lage: | 01067 Dresden |
| Stadtteil: | Innere Altstadt |
| Immobilienart: | Einzelhandel |
| Ladenfläche: | ca. 239 m² |
| Verkaufsfläche: | ca. 239 m² |
| Gesamtfläche: | ca. 536 m² |
| Bezugstermin: | 01.03.2021 |
| Nettokaltmiete/m²: | 28,00 € |
| Nebenkosten: | 2,50 € |
| Mietercourtage: | Provision inklusive MwSt.: 2,38 Monatsmieten |
Die Fläche verteilt sich wie folgt:
- Erdgeschoss: 239,99 m²
- Obergeschoss: 214,00 m²
- Untergeschoss: 83,00 m²
Die Verkaufsfläche von ca. 179 m² befindet sich im Erdgeschoss. Lagermöglichkeiten sind auf allen drei Etagen gegeben.
Weiterhin stehen Büroflächen, sanitäre Anlagen und Personalräume im Obergeschoss zur Verfügung.
Mieter in der Umgebung:
- Altmarkt-Galerie
- Hotel Premier Inn
- NH Hotel
- C&A
- Sparda-Bank
- Spielbank Dresden
- Cafés, Restaurants, Bars
- usw. Das Objekt befindet sich mitten in der schönen Elbmetropole, dort wo Kultur, Erholung und Shopping nah beieinander liegen. Die Dresdner Altstadt reizt vor allem durch den Kontrast von Wohn- und Geschäftshäusern und dem kulturellen Zentrum. Viele Sehenswürdigkeiten, wie die Frauenkirche oder der Zwinger befinden sich im Umfeld.
Die Hauptverkehrsknotenpunkte der öffentlichen Verkehrsmittel bilden der Hauptbahnhof und der Postplatz. Hier treffen sich viele der Dresdner Straßenbahn- und Buslinien und ermöglichen eine schnelle Erreichbarkeit aus allen Richtungen der Stadt.
Rund um das Objekt stehen zudem in mehreren Parkhäusern und Tiefgaragen öffentliche PKW-Stellplätze zur Verfügung.
Ausstattung
- Lagermöglichkeiten
- sanitäre Anlagen
- Personalräume
- Klimaanlage
- Zugang von vorn und von hinten Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.


