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Denkmalvilla am Großen Garten!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 5049
    Lage:01219 Dresden
    Stadtteil:Strehlen
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 407 m²
    Gesamtfläche: ca. 407 m²
    Baujahr:1930
    Bezugstermin:01.03.2022
    Nettokaltmiete/m²:14,00 €
    Nebenkosten:2,50 €
    Das 1930 errichtete, dreigeschossige und denkmalgeschützte Haus ist vom Neuen Bauen geprägt und auf einem klassischen Grundriss erbaut worden, wo alle Zimmer entlang einer Mittelachse angeordnet sind. Diese führt von der Tür zur Aussichtsterrasse.

    Die Villa wird zurzeit aufwendig saniert.

    Sie steht ab März 2022 zur Anmietung zur Verfügung. Im Südosten der Stadt gelegen, befindet sich Strehlen, das früher zum Wohnort der Oberschicht gehörte und noch heute von schönen Villen geprägt ist.

    Neben der Christuskirche, der Palucca Schule und einem der größten Dorfplätze in Dresden ist Strehlen vor allem auch durch den "Großen Garten" bekannt.

    Die gute Lage wird auch durch die sehr gute Infrastruktur und Einkaufsmöglichkeiten rund um den Wasaplatz unterstrichen.

    Die Verkehrsanbindung in die nahe gelegene Innenstadt ist durch den Stadtbus, die Straßenbahn sowie S-Bahn bestens gewährleistet. Des Weiteren erreichen Sie in wenigen Minuten die Bundesstraße B 172 und die A17.

    Ausstattung

    • Steinboden
    • Parkett
    • Freiparkplatz
    • DV-Verkabelung
    - Parkett-, Naturstein- und Linoleumboden
    - Stiltüren
    - Holzvertäfelung
    - Stuckelemente
    - CAT 7 Datenverkabelung
    - Schallschutzfenster
    - Einbruchschutz RC2
    - Dusche im Souterrain
    - Fahrradraum
    - Archiv- und Abstellräume
    - Einbauküche im Pausenraum
    - großzügiger Balkon/Terrasse Baujahr: 1930

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

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    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

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