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Nobles Büro im Hinterhaus!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 4486
    Lage:01796 Pirna
    Stadtteil:Pirna
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 115 m²
    Gesamtfläche: ca. 115 m²
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:6,00 €
    Nebenkosten:1,00 €
    Zur Anmietung steht eine schöne, helle Büro- bzw. Praxiseinheit in einem Hinterhaus. Die Räume sind repräsentativ und verfügen über eine moderne Büroausstattung.

    PKW-Stellplätze stehen im Hof zur Anmietung zur Verfügung. Am Rande von Dresden und nur unweit vom Elbsandsteingebirge gelegen, befindet sich beiderseits der Elbe die Kreisstadt Pirna. Die Elbe und das Schloss Sonnenstein prägen das Stadtbild von Pirna.

    Rund um den Kirchplatz und um den historischen Marktplatz gibt es in der über 775 Jahre alten Stadt Denkmäler der Spätgotik, der Renaissance und des Barocks. In diesem historischen Kern liegt die schöne Fußgängerzone mit modernen Geschäften, Gaststätten und Büros. Genau dort, in unmittelbarer Nähe vom Marktplatz entfernt, befindet sich dieses schöne Objekt.

    Durch die verkehrsgünstige Lage kam Pirna als bedeutender Handelsplatz schon im Mittelalter zu Wohlstand und Ansehen. Dies prägt die Stadt bis heute. Pirna, das Verwaltungs-, Dienstleistungs-, und Gewerbezentrum des Landkreises, bietet sämtliche Einrichtungen, die eine große Kreisstadt auszeichnen.

    Ausstattung

    • Freiparkplatz
    • DV-Verkabelung
    • Keller
    - Fliesenboden
    - Beleuchtung
    - Datenverkabelung Cat 7
    - WC
    - Einbauküche
    - Keller möglich Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden und Umgebung. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage