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In charmanter Lage! BEATE PROTZE IMMOBILIEN

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 5938
    Lage:01309 Dresden
    Stadtteil:Striesen
    Immobilienart:Gastronomie und Wohnung
    Gastrofläche: ca. 150,00 m²
    Gesamtfläche: ca. 350 m²
    Baujahr:1900
    Bezugstermin:nach Vereinbarung
    Nebenkosten:2,50 €
    Mietercourtage:Provision inklusive MwSt.: 1,19 Monatsmieten
    Zur Anmietung steht eine Fläche in einem repräsentativen Wohn- und Geschäftshaus inmitten von Striesen. Die gastronomische Fläche beträgt insgesamt ca. 150 m². Zusätzlich steht eineNebenfläche im Kellergeschoss von ca. 200 m² zur Verfügung.

    Zudem gehört eine Außenfläche mit ca. 40 Sitzplätzen dazu.

    Pkw-Stellplätze können am Objekt mit angemietet werden bzw. stehen im öffentlichen Parkraum zur Verfügung. Die ausgezeichnete Lage des ehemaligen Beamtenviertels zwischen dem Stadtzentrum und der Elbe ließen Striesen zu einem Favoriten auf dem Dresdner Immobilienmarkt werden. Die Infrastruktur in diesem Gebiet ist sehr gut entwickelt. Charakteristisch für Striesen sind die durchgeführten hochwertigen Sanierungsmaßnahmen an zahlreichen Villen und villenartigen Mietshäusern. Lückenbebauungen fügen sich vorteilhaft in die vorhandene Baustruktur ein.

    Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in Striesen entlang der Blasewitzer Straße. Die Schillergalerie als modernes Einkaufszentrum im angrenzenden Stadtteil Blasewitz bietet zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten.

    Ausstattung

    • Ölbefeuerung
    • Keller
    Baujahr: 1900
    Energiekennwert: 57 kWh/(m²*a)
    Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
    Befeuerung/Energieträger:

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage