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Repräsentativ und stilvoll!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 1819
    Lage:01097 Dresden
    Stadtteil:Innere Neustadt
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 245 m²
    Gesamtfläche: ca. 245 m²
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:10,50 €
    Nebenkosten:2,57 €
    Das großzügig gestaltete und besonders geschnittene Büro befindet sich in einem sanierten Jugendstilhaus. Die Fläche ist hell und mit Stilelementen versehen.

    Vor dem Objekt befinden sich öffentliche Parkplätze und in der Tiefgarage steht ein weiterer Stellplatz zur Verfügung. Die Innere Neustadt liegt fast halbkreisförmig umschlossen in einem Elbbogen gegenüber der Inneren Altstadt. Vier Brücken verbinden den Stadtteil mit dem südlichen Ufer. Es ist ein innerstädtisches Viertel mit Gebäuden im barocken Stil und Gründerzeithäusern, aber auch Jugendstilvillen.

    Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind die Gastronomie und der Einzelhandel. Die Neustadt ist Knotenpunkt des innerstädtischen Verkehrs (Straßenbahn, Bus, S-Bahn). Am Neustädter Bahnhof, einer von zwei Fernbahnhöfen, hält der ICE.

    In wenigen Fußminuten erreichen Sie den Albertplatz, der Fokus fast aller wichtigen Straßen Dresdens ist. Die Straßenbahnen (11, 3, 7, 8, 6) fahren in alle Richtungen der Stadt. Über die B6 gelangen Sie schnell in Richtung Sächsische Schweiz oder Richtung Meißen.

    Ausstattung

    • Freiparkplatz
    - Bodenbelag nach Mieterwunsch
    - helle und lichtdurchflutete Büros
    - Stilelemente
    - Datenverkabelung
    - arbeitsplatzgerechte Beleuchtung
    - Personenaufzug
    - Tiefgarage Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Herr Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage