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Platz für Kreativität!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 7241
    Lage:01099 Dresden
    Stadtteil:Albertstadt
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 119 m²
    Gesamtfläche: ca. 119 m²
    Baujahr:1914
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:9,66 €
    Nebenkosten:2,94 €
    Ein Fabrikgebäude aus der Gründerzeit, welches Arbeiten und Kreativität zum inspirierenden Miteinander verbindet, gibt den Gedanken den nötigen Freiraum.

    Zur Anmietung steht eine moderne Bürofläche im Erdgeschoss von ca. 119 m².

    Die hohen Räume und großen Fenster bieten eine entspannte Arbeitsatmosphäre.

    Parkmöglichkeiten finden Sie im öffentlichen Verkehrsraum. Nördlich des Dresdner Elbufers, jenseits der Inneren Neustadt, erstreckt sich zwischen Albertplatz und Industriegelände sowie von der Königsbrücker Straße bis zur Prießnitz die Äußere Neustadt/Albertstadt.

    Die Äußere Neustadt/ Albertstadt ist auch bekannt als Szeneviertel, sie ist geprägt durch ihre Gründerzeitbebauung und diversen Sehens-würdigkeiten, wie das Erich-Kästner-Museum, der Artesische Brunnen am Albertplatz, die Pfund´s Molkerei, die Kunsthofpassage und den Rosengarten am Elbufer.

    In einer Laufminute erreichen Sie die Haltestelle der Linie 3 und in zehn Fahrminuten erreichen Sie den Bahnhof Neustadt. Die Autobahn ist über die Königsbrücker Straße sehr schnell zu erreichen.

    Ausstattung

    • Einbauküche
    • Teppichboden
    • Zentralheizung
    • DV-Verkabelung
    • Keller
    - aktuelle Datenverkabelung
    - neue Einbauküche
    - arbeitsplatzgerechte Bürobeleuchtung
    - innenliegender Sonnenschutz
    - textiler Bodenbelag
    - direkter Zugang
    - Glastüren Baujahr: 1914
    Heizungsart: Zentralheizung

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

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