Skip to main content

Für jung & alt - schicke Wohnung mit Lift

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 6095
    Lage:01662 Meißen
    Stadtteil:Meißen
    Immobilienart:Wohnung
    Wohnfläche: ca. 68 m²
    Alter:ALTBAU
    Bezugstermin:ab sofort
    Balkon:
    Nettokaltmiete:400 €
    Nebenkosten:190,00 €
    Warmmiete:590 €
    Kaution:800 €
    Die schöne helle Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss eines top sanieten Mehrfamilienhauses. Sie ist bequem mit dem Lift zu erreichen.

    In der großen Küche ist Platz für einen Esstisch. Das Tageslichtbad ist mit einer praktischen Dusche ausgestattet. Wohn- und Schlafzimmer sind nach Südwesten ausgerichtet, bieten viel Stellfläche und lassen sich sehr gut einrichten.

    Ein fester PKW-Stellplatz kann für 45 €/Monat angemietet werden. Das über 1.000-jährige Meißen ist von mittelalterlichem Stadtbild, edlem Porzellan und der Weinlandschaft des Elbtals geprägt. Die malerische Stadt an der Elbe beherbergt eine Fülle von Attraktionen, die zu den touristischen Höhepunkten des Landes gehören und ist zu jeder Jahreszeit ganz auf Gäste eingestellt (www.touristinfo-meissen.de).

    Meißen bietet auf Grund seiner Nähe zu Dresden ideale Bedingungen.

    Ausstattung

    • Bad mit Wanne
    • Badfenster
    • Kunststoff
    • Zentralheizung
    • Lift
    • Keller
    • Schlafzimmer: 1
    - Bad mit Wanne und Fenster
    - WM-Anschluss im Bad
    - PKW-Stellplatz im Hof möglich Heizungsart: Zentralheizung

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihre Ansprechpartnerin: Silvia Hillert

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    WICHTIGER HINWEIS:

    Von unseren Auftraggebern wurden wir autorisiert, Ihre Anfrage nur zu bearbeiten, wenn Sie uns folgende Kontaktdaten übermitteln:
    - Nachname
    - Vorname
    - Anschrift
    - Telefonnummer
    - Mailadresse

    Ihre Angaben werden bei uns mit größter Diskretion behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage