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    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 1709
    Lage:01127 Dresden
    Stadtteil:Pieschen
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Lagerfläche: ca. 96 m²
    Bürofläche: ca. 243 m²
    Gesamtfläche: ca. 6125 m²
    Baujahr:1998
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:7,00 €
    Nebenkosten:2,00 €
    Mietercourtage:Provision inklusive MwSt.: 1,19 Monatsmieten
    Zur Anmietung steht eine Bürofläche in einem gut sichtbaren Bürohaus von ca. 243 m². In der Fläche integriert sind Lager- und Werkstattflächen. Sie verfügt über große Fensterfronten und ist überwiegend gefliest. Stellplätze können zusätzlich angemietet werden. Für Kunden- und Geschäftspartner gibt es kostenfreie 2h-Parker. Nach der Sanierung vieler Gebäude entwickelte sich Pieschen in den letzten Jahren zu einem vor allem bei jungen Leuten beliebten Wohnviertel.

    Es entstanden neue Einkaufsmöglichkeiten wie das Elbcenter und die Mälzerei. Ein beliebtes Konzertetablissement mit Restaurant und Biergarten ist das Ball- und Brauhaus Watzke an der Elbe.

    Pieschen liegt unweit des Zentrums und ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 9 und Bussen erreichbar. In wenigen Minuten zu Fuß sind Sie am Neustädter Bahnhof oder am Haltepunkt Pieschen mit Anbindung an die S-Bahn-Linie 1 in Richtung Schöna und Meißen.

    Ausstattung

    • Fliesen
    • Zentralheizung
    • Freiparkplatz
    - Raumaufteilung flexibel
    - große Fensterfronten
    - barrierefreier Zugang
    - Glasfaseranschluss
    - Sonnenschutz außen
    - teilweise Fliesenboden
    - Sprossenfenster
    - Deckenbeleuchtung
    - getrennte Sanitärbereiche
    - Wachdienst
    - Lager
    - Werkstatt
    - PKW-Stellplätze im Innenhof Befeuerung/Energieträger:
    Heizungsart:
    Baujahr: 1998

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage