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Attraktives Arbeiten mit sehr guter Anbindung!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 7155
    Lage:01129 Dresden
    Stadtteil:Trachau
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 82 m²
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:8,00 €
    Nebenkosten:2,50 €
    Die zu vermietende Büroeinheit befindet sich in einem Wohn- und Geschäftshaus. Verkehrsgünstig gelegen, besticht das Objekt durch seinen grünen und großzügigen Innenhof. Das Büro befindet sich im 1. Obergeschoss und ist zweckmäßig ausgestattet. Die Nutzfläche gliedert sich in drei Büroräume, Flur, Küche und Sanitärbereich. Auf dem Grundstück stehen Stellplätze zur Verfügung. Weitere Stellplätze sind im Straßenbereich vorhanden. Das am nordwestlichen Dresdner Elbtalhang gelegene Gebiet Trachau besteht aus Villen und Landhäusern und entwickelte sich durch die Nähe zur Dresdner Heide schnell zu einer beliebten Wohnlage der Dresdner.

    In den Stadtteilen Trachau und Pieschen wurden in den letzten Jahren aufwendige Renovierungen der Stadthäuser durchgeführt. Die Infrastruktur im Stadtteil ist sehr gut ausgebaut. In der Nähe befinden sich zahlreiche Versorgungseinrichtungen, Ärzte, Schulen sowie Kindergärten.

    Besondere Pluspunkte dieser Lage sind die optimalen Verkehrsanbindungen durch Bus (80) und Straßenbahn Linie 3 sowie die Autobahn in Richtung Berlin und Leipzig. Der Flughafen ist in wenigen Autominuten erreichbar.

    Ausstattung

    • Lift
    • Freiparkplatz
    - 3 lichtdurchflutete Büroräume
    - einladender Empfangsbereich
    - moderner Vinylboden
    - großzügige Küche
    - Balkon
    - Stellplätze im Hof (2-3 Stk.) Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage