Hohe Frequenz in bester Lage! BEATE PROTZE IMMOBILIEN
Eckdaten
| Objekt-ID: | BPI 6728 |
| Lage: | 01067 Dresden |
| Stadtteil: | Innere Altstadt |
| Immobilienart: | Einzelhandel |
| Ladenfläche: | ca. 200 m² |
| Verkaufsfläche: | ca. 200 m² |
| Gesamtfläche: | ca. 329 m² |
| Bezugstermin: | nach Absprache |
| Nebenkosten: | 2,50 € |
| Mietercourtage: | Provision inklusive MwSt.: 1,19 Monatsmieten |
Die Fläche verteilt sich auf zwei Etagen. Neben ca. 200 m² Verkaufsfläche im Erdgeschoss finden Sie im Untergeschoss die Sanitärbereiche sowie diverse Lagermöglichkeiten. Beide Etagen sind durch eine interne Treppe miteinander verbunden.
Große Fensterfronten sorgen für freundliche und lichtdurchflutete Räume.
Mieter in der Umgebung u. a.:
- Restaurants: italienisch, chinesisch, türkisch usw.
- Tchibo-Filiale
- Skateshop und Streetwear
- Möbelgeschäft
- Stoff Fischer
- DKB-Geschäftskundenbank
- Stadtmuseum Das Gebiet des Dresdner Neumarktes zwischen Kurländer Palais und Taschenbergpalais, Brühlscher Terrasse und Wilsdruffer Straße, war bis zu seiner Zerstörung 1945 ein geschlossenes Flächendenkmal bürgerlicher Barockbaukunst von europäischem Rang.
Nach dem Wiederaufbau der Frauenkirche und der umliegenden Quartiere erstrahlt der Neumarkt wieder in seinem alten Glanz und erobert Europa erneut. Aus aller Welt kommen die Besucher, um die berühmten Bauten des sächsischen Hofes, z. B. Zwinger, Theaterplatz und natürlich den historischen Neumarkt zu sehen, In wenigen Minuten sind Sie am Postplatz und gelangen von da in alle Stadtteile Dresdens. Den Hauptbahnhof erreichen Sie mit der Straßenbahn in nur fünf Minuten.
Ausstattung
- große Schaufenster
- Lagermöglichkeiten im UG Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Büroflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.







