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Beste Lage direkt neben der Altmarktgalerie! BEATE PROTZE IMMOBILIEN

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 5716
    Lage:01067 Dresden
    Stadtteil:Innere Altstadt
    Immobilienart:Ladenlokal
    Ladenfläche: ca. 155.05 m²
    Verkaufsfläche: ca. 155.05 m²
    Gesamtfläche: ca. 155.05 m²
    Baujahr:1957
    Bezugstermin:nach Vereinbarung
    Nettokaltmiete:2325.75 €
    Nettokaltmiete/m²:15,00 €
    Nebenkosten:3,50 €
    Der zur Vermietung stehende, lichtdurchflutete Laden befindet sich unweit des Shopping-Centers Altmarktgalerie und in Sichtweite der stark frequentierten ÖPNV-Haltestelle Postplatz.

    Die Mietfläche verteilt sich auf ca. 74 m² im Erdgeschoss sowie weitere ca. 81 m² im Zwischengeschoss.

    Öffentliche Parkplätze befinden sich u. a. in der Tiefgarage der Altmarktgalerie.


    Mieter in der Umgebung:
    - Altmarktgalerie
    - Secondhand-Geschäft
    - Pfennigpfeiffer
    - Whisky & Cornes
    - Spielaxie
    - Centrum- Galerie
    - Bäckerei Eisold
    - Friseur
    - verschiedene Restaurants Die Dresdner Altstadt, mitten in der schönen Elbmetropole, wo Kultur, Erholung und Shopping nah beieinander liegen. Die Altstadt reizt vor allem durch den Kontrast der Wohn- und Geschäftslage und dem kulturellen Zentrum. Viele Sehenswürdigkeiten und Restaurants befinden sich im Umfeld des Wohn- und Geschäftsgebäudes.

    Die Hauptverkehrsknotenpunkte bilden der Hauptbahnhof und der Postplatz. Die Haltestellen der Straßenbahnen 1, 2, 4, 8, 9,10 ,11 und 12 und der Buslinien 75, 82 und 94 sind fußläufig sehr schnell zu erreichen und führen in alle Richtungen der Stadt Dresden.

    Ausstattung

    Baujahr: 1957

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage