Ideen willkommen! BEATE PROTZE IMMOBILIEN
Eckdaten
| Objekt-ID: | BPI 5057 |
| Lage: | 01157 Dresden |
| Stadtteil: | Löbtau |
| Immobilienart: | Einzelhandel |
| Ladenfläche: | ca. 170 m² |
| Verkaufsfläche: | ca. 170 m² |
| Gesamtfläche: | ca. 170 m² |
| Bezugstermin: | ab sofort |
| Nebenkosten: | 2,50 € |
Die Mietfläche verteilt sich auf das Erdgeschoss mit ca. 120 m² und etwa 50 m² im Untergeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich neben der großen lichtdurchfluteten Hauptnutzfläche ein Büro und eine Teeküche. Über eine Treppe erreichen Sie das Untergeschoss, in welchem sich die Sanitäreinrichtungen, Personalräume und Lagerflächen befinden.
Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe zum Objekt.
Der genannte Mietpreis ist als Basismiete zzgl. Umsatzsteuer zu verstehen. Der endgültige Mietpreis richtet sich nach Umbauwünschen und der Mietvertragslaufzeit.
Mieter in der Umgebung
- Bäckerei Rebs
- Bernd Rädisch Friseur-Team
- Auto-Service-Center Dresden
- PC-Notebook Werkstattservice Richter
- Koreanische Lebensmittel
- Äsculap Apotheke
- Die Blumenbinderei
- Artemis
- Tanzschule Nebl
- Conerts
- Pizzaland Dresden Sehr zentrale Lauf- und Verkehrslage in Dresden Löbtau. Die unmittelbare nah gelegene Kesselsdorfer Straße ist die Hauptverkehrs- und Einkaufstraße des Stadtteils Löbtau.
Bis in die Innenstadt dauert es nur 15 Minuten und auch der Dresdner Norden ist über die Autobahnbrücke zeitnah erreichbar. Aber auch ohne Auto ist Löbtau gut zu erreichen. Die Straßenbahnhaltestellen sowie Bushaltestellen liegen in unmittelbarer Nähe. Damit kommen Sie in kürzester Zeit, ohne umzusteigen, in nahezu alle Stadtteile.
Ausstattung
Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612 30
Fax: 0351 43612 40
info@beate-protze-immobilien.de
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.




