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Mitten im Geschehen!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 7438
    Lage:01067 Dresden
    Stadtteil:Wildruffer Vorstadt
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 4000 m²
    Gesamtfläche: ca. 7000 m²
    Baujahr:1926
    Bezugstermin:ab sofort
    Nebenkosten:3,00 €
    Zur Anmietung stehen Büroeinheiten in einem 1926 erbauten expressionistischen Gebäude. Eine umfassende Sanierung fand 2001 statt und bietet heute moderne Räume im historischen Ambiente.

    PKW-Stellplätze befinden sich im Hof. Durch seine zentrale Lage, die Nähe zum Verkehrsknotenpunkt Postplatz, dem Bahnhof Mitte und dem Hauptbahnhof verfügt dieses Wohn- und Geschäftshaus über eine sehr gute Anbindung zum ÖPNV.

    Profitieren Sie von der hohen Frequenz an privaten und geschäftlichen Kunden sowie von der perfekten Anbindung an regionale und überregionale Verkehrsmittel! Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen aller Branchen befinden sich in direkter Umgebung.

    Die Altmarktgalerie mit ihren zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten ist zu Fuß nur fünf Minuten entfernt. Weitere Pluspunkte dieses Stadtteiles sind die Nähe zur Elbe und zu den zahlreichen Sehenswürdigkeiten der Stadt Dresden.

    Ausstattung

    • Räume veränderbar
    • Zentralheizung
    • Lift
    - reprästentatives Treppenhaus
    - helle und moderne Büroflächen im Loftstil
    - tlw. individuelle Bürobeleuchtung
    - Industriefußboden (glatt/glänzend)
    - Glasbausteine
    - Personenaufzug
    - getrennte Sanitärbereiche
    - Videoüberwachung
    - PKW-Stellplätze im Hof Baujahr: 1926
    Heizungsart: Zentralheizung
    Befeuerung/Energieträger: Fernwärme

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage