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Hier werden Sie gesehen! BEATE PROTZE IMMOBILIEN

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 5881
    Lage:01237 Dresden
    Stadtteil:Dobritz
    Immobilienart:Halle
    Lagerfläche: ca. 500 m²
    Gesamtfläche: ca. 500 m²
    Baujahr:1980
    Bezugstermin:ab sofort
    Nebenkosten:2,00 €
    Auf einem Areal von ca. 50.000 m² befindet sich ein Ensemble von insgesamt neun Gebäuden, welche bereits - bis auf wenige Ausnahmen - in den letzten Jahren saniert wurden. Auf dem gesamten Gelände steht weiterhin eine Vielzahl von Parkplätzen zur Verfügung.

    Die Mietfläche befindet sich in einem eingeschossigen Gebäude an einer viel befahrenden Straße. Teilweise sind neue Fenster eingebaut und die Fassade erhielt einen neuen Anstrich. Der neue Eingangsbereich wurde barrierefrei gestaltet.

    Große Schaufenster ermöglichen eine gute Außendarstellung.

    Sanitäte Anlagen sind vorhanden.

    Die Fläche von insgesamt ca. 500 m² kann nach den Wünschen des zukünftigen Mieters ausgebaut werden. Das Objekt befindet im Südosten der Stadt im Stadtteil Dresden-Dobritz. Dobritz verfügt über eine gute Anbindung zur Autobahn 17 und zur Innenstadt.

    Fußläufig erreichen Sie den S-Bahnhof Dresden-Dobritz (S1 und S2) und die Straßenbahnlinie 6 und 1 in wenigen Minuten. Von dort sind es ca. 12 Minuten bis ins Stadtzentrum bzw. ebenfalls ca. 12 Minuten bis nach Pirna.

    Mit dem Auto erreichen Sie unkompliziert die B 172 und können sich dort entscheiden zwischen interessanter Landstraße und schneller Bundesautobahn.

    Ausstattung

    Baujahr: 1980

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage