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Mieter im Gesundheitszentrum willkommen!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 5729
    Lage:01796 Pirna
    Stadtteil:Pirna
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 74 m²
    Gesamtfläche: ca. 656 m²
    Baujahr:1995
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:8,15 €
    Nebenkosten:2,05 €
    Zur Anmietung steht eine Einheit in einem unter Denkmalschutz stehenden Gesundheitszentrum auf der beliebten Einkaufsstraße von Pirna.

    Appartments für den Pflegebereich, die Diakonie Pirna und eine Physiotherapie sind bereits im Objekt ansässig. Pirna liegt direkt an der Elbe, ist eine Große Kreisstadt, Verwaltungsssitz und das Tor zur Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge. Das Schloss Sonnenstein prägt das Stadtbild von Pirna.

    Rund um den Kirchplatz und um den historischen Marktplatz gibt es in der über 775 Jahre alten Stadt Denkmäler der Spätgotik, der Renaissance und des Barocks. In diesem historischen Kern liegt die schöne Fußgängerzone mit modernen Geschäften, Gaststätten und Büros.

    Durch die verkehrsgünstige Lage kam Pirna als bedeutender Handelsplatz schon im Mittelalter zu Wohlstand und Ansehen. Dies prägt die Stadt bis heute. Pirna, das Verwaltungs-, Dienstleistungs-, und Gewerbezentrum des Landkreises bietet sämtliche Einrichtungen, die eine große Kreisstadt auszeichnen.

    Ausstattung

    • Zentralheizung
    • Gaszentralheizung
    • Lift
    • Freiparkplatz
    • Keller
    - Aufzug
    - Normalfalztüren
    - Holzfenster mit Isolierverglasung
    - Teeküche
    - Sanitär- und Küchenbereich gefliest
    - Keller mgl. Heizungsart: Zentralheizung
    Befeuerung/Energieträger: Gas
    Baujahr: 1995

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

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