Skip to main content

Mit ganz viel Charme! BEATE PROTZE IMMOBILIEN

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 7314
    Lage:01139 Dresden
    Stadtteil:Kaditz
    Immobilienart:Einzelhandel
    Ladenfläche: ca. 50 m²
    Verkaufsfläche: ca. 50 m²
    Gesamtfläche: ca. 60.7 m²
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:10,42 €
    Nebenkosten:2,00 €
    Mietercourtage:Provision inklusive MwSt.: 1,19 Monatsmieten
    Zur Anmietung steht eine helle und freundliche Einzelhandelsfläche in einem Wohn- und Geschäftshaus am Rande von Radebeul.

    Der große Verkaufs- und Empfangsraum besticht durch seine Schaufenster und einladende Atmosphäre.

    Ein separater Keller mit ca. 50 m² gehört ebenfalls zur Gewerbefläche und bietet ausreichend Lagerfläche.

    Mieter in der Umgebung
    - Badausstatter
    - Autohaus
    - Wohnmobilvermietung
    - Tankstelle
    - Fotograf
    - usw. Dresden-Kaditz ist nicht nur den Dresdnern durch den ElbePark bekannt, sondern auch den von auswärts nach Dresden strebenden Besuchern der Stadt.

    Die direkte Autobahnabfahrt DD-Neustadt, die zusätzlich verlängerten Straßenbahnlinien 9 und 13 sowie Buslinien in alle Richtungen garantieren eine hervorragende Mobilität. Nur wenige Minuten fußläufig vom ElbePark und dem Gewerbegebiet Kaditz entfernt befindet sich dieses Objekt.

    Ausstattung

    • Fliesen
    • Zentralheizung
    • Keller
    - bodentiefe Schaufenster
    - Fliesenboden
    - Werbemöglichkeiten am Objekt
    - Keller Heizungsart: Zentralheizung
    Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
    Energiekennwert: 91,00 kWh/(m²*a)

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihre Ansprechpartner: Philipp Hennig

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage