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Hier sind Sie mitten drin !BEATE PROTZE IMMOBILIEN

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 5448
    Lage:01067 Dresden
    Stadtteil:Innere Altstadt
    Immobilienart:Ladenlokal
    Ladenfläche: ca. 410 m²
    Verkaufsfläche: ca. 410 m²
    Gesamtfläche: ca. 410 m²
    Baujahr:1962
    Bezugstermin:ab sofort
    Nebenkosten:2,93 €
    Mietercourtage:Provision inklusive MwSt.: 1,19 Monatsmieten
    Moderne Ladeneinheit direkt auf der Willsdruffer Straße zu vermieten.

    Die Einheit umfasst ca. 410 m². Diese verteilen sich auf 123 m² im Erdgeschoss, 288 m² im Obergeschoss und optional ca. 91 m² Lagerfläche im Untergeschoss.

    Mieter in der Umgebung:
    - Hofbräu zu Frauenkirche
    - Burgerei
    - Sushi Lounge
    - Mc Donalds
    - Onexys Coiffeur
    - Steigenberger Hotel Das Gebiet des Dresdner Neumarktes zwischen Kurländer Palais und Taschenbergpalais, Brühlscher Terrasse und Wilsdruffer Straße, war bis zu seiner Zerstörung 1945 ein geschlossenes Flächendenkmal bürgerlicher Barockbaukunst von europäischem Rang.

    Nach dem Wiederaufbau der Frauenkirche und der umliegenden Quartiere erstrahlt der Neumarkt wieder in seinem alten Glanz und erobert Europa erneut. Aus aller Welt kommen die Besucher, um die berühmten Bauten des sächsischen Hofes, z. B. Zwinger, Theaterplatz und natürlich den historischen Neumarkt zu sehen, In wenigen Minuten sind Sie am Postplatz und gelangen von da in alle Stadtteile Dresdens. Den Hauptbahnhof erreichen Sie mit der Straßenbahn in nur fünf Minuten.

    Ausstattung

    • Teppichboden
    • Lift
    - Fliesen/textiler Belag (nach Mieterwunsch änderbar) Baujahr: 1962
    Befeuerung/Energieträger: Fernwärme

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Philipp Hennig

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage