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Ruhiges Arbeiten in Altbauvilla!

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 4660
    Lage:01324 Dresden
    Stadtteil:Weißer Hirsch
    Immobilienart:Büro/Praxis
    Bürofläche: ca. 350 m²
    Gesamtfläche: ca. 350 m²
    Bezugstermin:ab sofort
    Nettokaltmiete/m²:8,50 €
    Nebenkosten:2,50 €
    Zur Anmietung steht das Gartengeschoss und Hochparterre einer schönen Altbauvilla. Die Räumlichkeiten sind modern und funktional ausgestattet, u.a. mit Klimatisierung, Datenverkabelung und Glasfaseranschluss.

    Das grüne Grundstück bietet Platz für entspannte Pausen.

    PKW-Stellplätze stehen im Areal zur Verfügung. Der Stadtteil Weißer Hirsch/Bühlau liegt im Nordosten von Dresden und zählt zu den attraktivsten Gegenden der Stadt. Das Villenviertel ist geprägt durch seine lockere Bebauung mit hohem Grünflächenanteil und der immer frischen Luft durch die Nähe zur Dresdner Heide.

    Der Stadtteil Weißer Hirsch/Bühlau verfügt über eine verkehrsgünstige Lage. Mit der Straßenbahnlinie 11 erreichen Sie schnell das Zentrum von Dresden. Über die Bautzner Landstraße (B6) sind Sie auch von außerhalb schnell an Ihrem Arbeitsplatz.

    Ausstattung

    • Einbauküche
    • Teppichboden
    • Klimatisiert
    • DV-Verkabelung
    • Keller
    - Teppichboden
    - klimatisierte Büros
    - außen- und innenliegender Sonnenschutz
    - Beleuchtung
    - Holztüren mit Schallschutz
    - Brüstungskanäle mit Datenverkabelung
    - Glasfaseranschluss
    - Einbauküche
    - getrennte WC´s
    - Duschen im UG
    - Wachschutz & Einbruchmeldeanlage
    - Übernahme der Möbel möglich
    - 4 freie Stellplätze Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihr Ansprechpartner: Falk Protze

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612 30
    Fax: 0351 43612 40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage