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Zentraler ist nur die Mitte! BEATE PROTZE IMMOBILIEN

    Eckdaten

    Objekt-ID:BPI 2290
    Lage:01067 Dresden
    Stadtteil:Seevorstadt/Wilsdruffer Vorstadt
    Immobilienart:Ladenlokal
    Ladenfläche: ca. 124.73 m²
    Verkaufsfläche: ca. 124.73 m²
    Gesamtfläche: ca. 124.73 m²
    Bezugstermin:nach Vereinbarung
    Nettokaltmiete/m²:10,00 €
    Nebenkosten:1,90 €
    Mietercourtage:Provision inklusive MwSt.: 2,38 Monatsmieten
    Zur Anmietung stehen ca. 125 m² in einem Wohn- und Geschäftshaus. Die Fläche verteilt sich über das Erd- und Obergeschoss und ist über eine interne Wendeltreppe verbunden.

    Durch die großen Fensterfronten können Sie Ihr Unternehmen in der stark frequentierten Geschäfts- und Wohnstraße perfekt präsentieren.

    Mehrere Stellplatz sowie ein Kellerraum steht zusätzlich für Sie bereit.

    Mieter in der Umgebung:
    - Schwangerschaftsberatung
    - Post Filiale
    - Friseur
    - Caritas Dresden
    - Copyshop
    - Fremdsprachendienst
    - Pizzaria
    - Asia Bistro
    - Russische Spezialitäten
    - Bäcker In zentraler Lage verfügt dieser Standort durch die Nähe zum Verkehrsknotenpunkt Postplatz über eine sehr gute Anbindung zum ÖPNV. Profitieren Sie von der hohen Frequenz an privaten und geschäftlichen Kunden sowie von der perfekten Anbindung an regionale und überregionale Verkehrsmittel!

    Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen aller Branchen befinden sich in direkter Umgebung. Die Altmarktgalerie mit ihren zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten ist zu Fuß nur 5 Minuten entfernt. Weitere Pluspunkte dieses Stadtteiles sind die Nähe zur Elbe und die zahlreichen Sehenswürdigkeiten der Stadt Dresden.

    Ausstattung

    • Freiparkplatz
    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Ihre Ansprechpartnerin: Philipp Hennig

    Beate Protze Immobilien GmbH
    Hüblerstraße 1
    01309 Dresden

    Tel.: 0351 43612-30
    Fax: 0351 43612-40

    info@beate-protze-immobilien.de
    www.beate-protze-immobilien.de

    Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.

    Energieeinsparverordnung:
    Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.

    Anfrage